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StayZa · Fassung 0.9 vom 21.09.2026 · Beta

Auftragsverarbeitungsvertrag

Entwurf für die Beta-Phase. Er gilt, sobald Sie ihm im Einrichtungs-Assistenten zustimmen, und wird vor dem Echtbetrieb überarbeitet; über Änderungen informieren wir Sie vorher.

Verantwortlicher („Gastgeber“): die Person oder Firma, die StayZa für die Vermietung ihrer Unterkünfte nutzt und diesem Vertrag im Einrichtungs-Assistenten zustimmt.
Auftragsverarbeiter („StayZa“): Chanthiralingam Pirasanna, StayZa, Weidenstr. 25, 87471 Durach, stayza@pirasanna.de.

1. Gegenstand und Dauer

StayZa stellt dem Gastgeber Software für die Vermietung von Ferienunterkünften bereit: Website, Belegungskalender, Kalenderabgleich mit Buchungsportalen, Anfrageformular, Posteingang, Buchungs- und Gästeverwaltung. Dabei verarbeitet StayZa personenbezogene Daten im Auftrag des Gastgebers. Der Vertrag gilt, solange der Gastgeber StayZa nutzt.

2. Art, Zweck, Daten, Betroffene

3. Weisungen

StayZa verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Gastgebers — dazu zählen die Einstellungen in StayZa —, es sei denn, das Recht der EU oder Deutschlands verlangt etwas anderes; dann teilt StayZa dies vorher mit. Hält StayZa eine Weisung für rechtswidrig, weist StayZa unverzüglich darauf hin.

4. Vertraulichkeit

Alle Personen, die bei StayZa Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

5. Sicherheit (Art. 32 DSGVO)

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Gastgeber ist mit folgenden Unterauftragsverarbeitern einverstanden:

Über neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter informiert StayZa mindestens 14 Tage vorher; der Gastgeber kann widersprechen und den Vertrag in diesem Fall beenden. StayZa verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten.

7. Unterstützung des Gastgebers

StayZa unterstützt den Gastgeber dabei, Anfragen von Gästen zu ihren Rechten zu beantworten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Export), und bei seinen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Wendet sich ein Gast direkt an StayZa, leitet StayZa die Anfrage an den Gastgeber weiter.

8. Datenpannen

StayZa meldet dem Gastgeber eine Verletzung des Schutzes seiner Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben, die er für seine eigene Meldung nach Art. 33 DSGVO braucht.

9. Ende des Auftrags

Endet die Nutzung, stellt StayZa dem Gastgeber auf Wunsch alle Daten als Export bereit und löscht sie danach innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Kopien in Sicherungen werden mit deren regulärem Ablauf gelöscht, spätestens nach 90 Tagen.

10. Nachweise und Kontrollen

StayZa stellt dem Gastgeber auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis dieser Pflichten nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen nach vorheriger Abstimmung.

11. Schluss

Es gilt deutsches Recht. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den übrigen Vereinbarungen vor, soweit es um den Schutz personenbezogener Daten geht.

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